Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2019

Urlaub während Freistellung – Geht das?

Kann es sein, dass auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Urlaubsansprüche entstehen? Und, falls ja, wie soll der Urlaub durch den ohnehin freigestellten Altersteilzeiter genommen werden? Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.03.2018 – 1 Ca 2868/17 – entsteht in der Freistellungsphase kein Urlaubsanspruch. Dieser sei ebenso wie die Arbeitsleistung durch die der Freistellungsphase vorausgehende Aktivphase erledigt. Anders hat es das Arbeitsgericht Aachen in seinem Urteil vom 22.03.2018 – 2 Ca 706/17 – gesehen. Auch während der Passivphase entstehe ein Urlaubsanspruch. Da man aber während der Freistellung nicht noch einmal freigestellt werden kann, bleibt als Konsequenz nur, dass der Arbeitgeber den so generierten Urlaub abgelten muss. Ob das dem Arbeitgeber noch zu vermitteln ist? (HHo/12.2018)