Aktuelles Arbeitsrecht September 2019
Urlaubsabgeltung nach Freistellung in Altersteilzeit?
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Köln, Urteil vom 13.12.2018 – 7 Sa 269/18 – entstehen während der Freistellungsphase einer vereinbarten Altersteilzeit keine neuen Urlaubsansprüche, die am Ende des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses abzugelten wären. Das hat eine gewisse Logik, denn wer schon freigestellt ist, kann nicht gleichzeitig wegen Urlaubs freigestellt werden. Allerdings nimmt das Kapitalisierungsinteresse zu, seit der „geldwerte Vorteil“ eines bezahlten Urlaubs gegenüber dem Erholungsaspekt durch Freistellung mehr und mehr in den Vordergrund rückt. Am 24.09.2019 wird sich das Bundesarbeitsgericht, bei dem ein entsprechendes Verfahren anhängig ist, Az. – 9 AZR 481/18 -, mit der Frage befassen. (HHo/09.2019)
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