Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2014
Urlaubsrechtsprechung: Noch mehr Kapitalisierungsmöglichkeiten!
Die meisten arbeitenden Menschen dürften mit „Urlaub“ den Gedanken an Erholung verbinden. Ungeahnte „Kapitalisierungsmöglichkeiten“ eröffnet allerdings die Rechtsprechung. So hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 06.05.2014 – 9 AZR 678/12 – entschieden, dass sogar während eines mit dem Arbeitgeber vereinbarten Sonderurlaubs „reguläre“ Urlaubsansprüche aufgebaut werden, die abzugelten sind, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem Sonderurlaub endet. Der Europäische Gerichtshof hilft mit Urteil vom 12.06.2014 – C-118/13 – den Erben: Danach können diese die Abgeltung des von dem verstorbenen Arbeitnehmer aufgebauten Urlaubsanspruch verlangen. (HHo/07.2014)
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