Aktuelles Arbeitsrecht August 2019
Verdacht auf Unterschlagung von 100 € – fristlose Kündigung nach 30 Dienstjahren
Einem Pförtner, der seit fast 30 Jahren bei einer Polizeidienststelle beschäftigt war, wurde während seines Dienstes von einer Frau mitgeteilt, dass sie einen 100-€-Schein gefunden habe. Nach ihren Angaben hinterließ die Frau den Schein beim Pförtner. Da der Pförtner sie weder zum Fundort noch zu ihren persönlichen Daten befragt habe, wurde sie misstrauisch und wandte sich am selben Tag noch einmal an die Polizeidienststelle, um sich nach dem Verbleib des Geldes zu erkundigen. Der Vorfall war vom Pförtner nirgendwo dokumentiert, weshalb die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung einleitete. Zu den Vorwürfen äußerte sich der Pförtner nicht. Auch die Frau wurde befragt und erkannte den Pförtner, dem sie die 100 € gegeben hatte. Daraufhin hörte auch die Polizeidienststelle bzw. das Land Nordrhein-Westfalen den Pförtner an. Der Pförtner behauptete, das Geld nicht angenommen zu haben. Vielmehr habe er der Frau erklärt, dass er zur Entgegennahme des Geldes nicht befugt sei, weshalb er sie an eine andere Dienststelle verwiesen habe. Das glaubte sein Dienstherr nicht und kündigte fristlos, wogegen der Pförtner klagte. Die Kündigung wurde vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 28.06.2019 – 6 Sa 994/18 – bestätigt. Obwohl der Pförtner seit fast 30 Jahren bei einer Polizeidienststelle beschäftigt war, habe ihm das Land Nordrhein-Westfalen wegen des Verdachts einer Unterschlagung von 100 € fristlos kündigen dürfen. Denn für die von ihm vorgebrachte Version spreche kein plausibler Grund. Der für die ausgesprochene Verdachtskündigung erforderliche dringende Tatverdacht der Unterschlagung der gefundenen 100 € sei gegeben. Dies rechtfertige auch bei einer derart langen Beschäftigungsdauer die fristlose Kündigung. (HHo/08.2019)
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