Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2013
Vergleich mit Hitler – Ausschluss aus dem Betriebsrat
Einen Fall der Amtspflichtverletzung durch ein Betriebsratsmitglied gefolgt von einem Antrag des Betriebsrats auf dessen Ausschluss hatte das Hessische Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.05.2013 – 9 TaBV 17/13 – zu entscheiden: Zweimal hatte das Mitglied die Vorsitzende des Gremiums mit Hitler und dessen Methoden verglichen. Wörtlich: „33 hat sich schon mal jemand an die Macht gesetzt mit solchen Methoden“. Im Gegensatz zur Vorinstanz bestätigte das Landesarbeitsgericht den Ausschluss, weil das Mitglied durch die diffamierenden Äußerungen grob gegen seine gesetzlichen Pflichten verstoßen habe HHo/09.2013).
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