Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2018

Vergütung von Reisezeit bei Auslandsdienstreise

Über die Vergütung von Reisezeiten entsteht häufig Streit. In einem vom Bundesarbeitsgericht am 17.10.2018 – 5 AZR 553/17 – entschiedenen Fall war ein technischer Mitarbeiter zu einer Baustelle nach China entsandt worden. Die Reisezeit für Hin- und Rückreise von 4 Tagen nach Umbuchung eines Direktfluges in der Economy-Class in die Business-Class mit Zwischenstopp in Dubai, die auf Wunsch des Mitarbeiters erfolgte, vergütete der Arbeitgeber für jeweils 8 Stunden pro Tag. Der Mitarbeiter verlangte die Vergütung weiterer 37 Stunden und verwies darauf, die gesamte Reisezeit von seiner Wohnung bis zur auswärtigen Arbeitsstelle und zurück sei zu vergüten. Das Bundesarbeitsgericht verwies darauf, dass grundsätzlich nur die erforderliche Reisezeit zu vergüten sei, hier also diejenige, die bei einem Direktflug angefallen wäre. (HHo/12.2018)