Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2013

Versetzung wegen NPD-Mitgliedschaft des Ehemanns?

Einen recht ungewöhnlichen Fall hatte das Arbeitsgericht Lüneburg, Urteil vom 11.12.2012 – 4 Ca 239/12 – zu entscheiden: Eine Erzieherin bei der Hansestadt Lüneburg wehrte sich gegen eine Versetzung, die die Stadt ausgesprochen hatte, nachdem es zu Protesten von Eltern wegen der NPD-Mitgliedschaft ihres Ehemannes gekommen war. Das Arbeitsgericht gab der Klage auf Beschäftigung als Erzieherin statt. Die Versetzung, nach der der Erzieherin andere Arbeitsaufgaben zugewiesen wurden, waren nicht vom Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Nach ihrem Arbeitsvertrag war die Klägerin ausschließlich als Erzieherin eingestellt, weshalb das Weisungsrecht auch nur auf diesen Beruf beschränkt war. Eine weitergehende Berechtigung zur Versetzung ergab sich aus dem Arbeitsvertrag nicht (HHo/01.2013).