Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2014

Videoüberwachung: Apple zahlt € 3.500 Schmerzensgeld

Apple hat seine Mitarbeiter illegal mit Videokameras überwacht, wie Zeit online am 07.08.2014 berichtete. Nun muss die Apple Retail Germany GmbH, die Apples Läden betreibt, dafür € 3.500,- Schmerzensgeld an einen ehemaligen Mitarbeiter zahlen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte bereits im November 2013 entschieden, dass die Kameras, die den Mitarbeiterbereich des Apple-Stores in Hamburg beobachten, „ein ganz erheblicher Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“ sind. Doch hatte Apple Retail dagegen Berufung eingelegt. Einen Tag bevor über die Berufung entschieden werden sollte, zog das Unternehmen diese allerdings zurück – womit das ursprüngliche Urteil mit dem Aktenzeichen 22 Ca 9428/12 nun rechtskräftig wurde. (HHo/08.2014)