Aktuelles Arbeitsrecht November 2017
Von Bierstation zu Bierstation – ohne Versicherungsschutz
Eine Lohnbuchhalterin nahm mit zwei Kolleginnen einer Steuerfachkanzlei an einer von einem Sportverein veranstalteten „Bierwanderung“ teil –einer wie auch immer gearteten sportlichen Aktivität –. Beim „Ausklang“ dieser sog. Wanderung gegen 22:00 Uhr stürzte die 58-Jährige und verletzte sich am linken Unterarm. Ihr kam die Idee, bei der Berufsgenossenschaft einen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls zu stellen, was diese ablehnte. Zu Recht, wie das Landessozialgericht Hessen mit Urteil vom 30.08.2017 – L 9 U 205/16 befand. Zwar stehen Unfälle, die sich während des Betriebssports oder einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ereignen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gelte allerdings nicht, wenn lediglich wenige Mitarbeiter eines Arbeitgebers an einer von einem Sportverein organisierten Großveranstaltung teilnähmen, die nicht nur den Beschäftigten, sondern jedermann offen gestanden habe. (HHo/11.2017)
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