Aktuelles Arbeitsrecht August 2019
Vorlagepflicht für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung?
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie nach Ablauf des 6-wöchigen-Entgeltfortzahlungszeitraums, ab dem sie Krankengeld erhalten, nicht verpflichtet sind, eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Das Landesarbeitsgericht Köln ist anderer Meinung. In einem Urteil vom 16.08.2018 – 7 Sa 793/17 – äußerte es, dass die fehlende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Folgezeitraum sogar eine ordentliche Kündigung rechtfertigen könne. (HHo/08.2019)
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