Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2018
Vorschlagslisten nachträglich verändert – Betriebsratswahl unwirksam?
In einer Entscheidung vom 16.01.2018 – 7 ABR 11/16 – hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass ein Wahlvorschlag, der nach Leistung von Stützunterschriften um weitere Kandidaten ergänzt wird, nur dann ungültig wird, wenn aus der Vorschlagsliste nicht klar hervorgeht, welche Kandidaten nachträglich auf die Liste gesetzt wurden. In dem Zusammenhangt hat sich das Gericht auch mit den Prüfpflichten des Wahlvorstandes auseinandergesetzt und festgestellt, dass der Wahlvorstand nicht verpflichtet ist, einen Prüfung des Wahlvorschlags durch Befragung der die Vorschlagsliste Unterzeichnenden vorzunehmen. Vielmehr genügt es, wenn der Wahlvorstand die eingereichten Listen auf „erkennbare“ Mängel überprüft. (HHo/07.2018)
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