Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2019

Wegfall Schwerbehinderteneigenschaft – Informationspflicht

Ein Arbeitnehmer beantragte bei seinem Arbeitgeber unter Hinweis auf seinen Status als schwerbehinderter Mensch die Teilnahme an Telearbeit und wies auch bei Gesprächen über eine Versetzung auf diesen Status hin, um dadurch seine Interessen zu befördern. Tatsächlich hatte sich der Grad der Behinderung seit der Einstellung so geändert, dass überhaupt keine Schwerbehinderteneigenschaft mehr vorlag. Das Hessische Landesarbeitsgericht wies in einer Entscheidung vom 08.08.2018 – 13 Sa 1237/17 – darauf hin, dass den Arbeitnehmer eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht trifft, den Arbeitgeber von sich aus über die Veränderung des Status zu informieren. (HHo/01.2019)