Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2022
Wer beweist „Fortsetzungserkrankung“?
Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Entgeltfortzahlungsanspruch für die Dauer von sechs Wochen. Dauert die Erkrankung länger, hat er einen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld gegen seine Krankenkasse, aber keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber mehr. Anders ist die Rechtslage, wenn im Anschluss an die sechs Wochen eine andere Erkrankung auftritt. Treten nacheinander neue, andere Erkrankungen auf, beginnt für jede Erkrankung der Entgeltfortzahlungsanspruch von maximal sechs Wochen neu. In einem Fall, in dem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keinerlei Angaben zum Bestehen einer Fortsetzungserkrankung enthielt, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.01.2022 – 10 Sa 898/21 -, dass der Arbeitnehmer darlegen (und beweisen) müsse, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliege. Kommt er dem nicht nach, hat er keinen – neuen – Anspruch auf Entgeltfortzahlung. (HHo/06.2022)
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