Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2014

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung von Ruhezeiten?

Die Arbeitszeit einer Pflegehelferin im Nachtdienst ist durch einen Dienstplan geregelt, der für jede Schicht pauschal eine Stunde als Pause vorsieht. Die Pflegehelferin verlangt von ihrem Arbeitgeber die Bezahlung des gesamten Nachtdienstes ohne Pausen, da letzterer sie für die gesetzlichen Ruhepausen nicht ausdrücklich freigestellt und sie infolgedessen die gesamte Nacht durchgearbeitet habe. Das zur Entscheidung berufene Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 15.05.2014 – 5 Sa 60/14 – zwar grundsätzlich anerkannt, dass der Arbeitgeber die Festlegung von Pausen auf Arbeitnehmer übertragen kann. Dann hat er aber auch sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer ihre Pausen auch tatsächlich nehmen, wofür der Arbeitgeber beweispflichtig ist. Da ihm dies vorliegend nicht gelungen ist, hat das Gericht der Pflegehelferin einen Vergütungsanspruch für die gesamte geleistete Nachtarbeit zugesprochen. (HHo/10.2014)