Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2013

Whistleblowing: Was ist das?

Whistleblowing bedeutet wörtlich etwa „Verpfeifen“ – ein in unseren Breiten negativ besetzter Begriff – und wird verwendet im Zusammenhang mit unternehmensinternen Meldesystemen, bei denen Hinweisgeber Missstände oder Fehlverhaltensweisen an interne oder auch externe Stellen melden. Ihren Ursprung haben solche Systeme in den USA. Ihre Einführung ist dort bei bestimmten börsennotierten Unternehmen sogar verpflichtend und Bestandteil von sog. Compliance-Programmen. Sinn und Zweck sind die Sicherstellung von rechtstreuen Unternehmensorganisationen. Tippgeber finden in den USA große Anerkennung. Eine Bewertung solcher Systeme kann sinnvoll nur erfolgen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rechtskulturen und –traditionen. Allerdings sind solche Programme längst auch hier angekommen vor dem Hintergrund vielfältiger wirtschaftlicher Verflechtungen mit den USA. Sie werfen vielfältige Rechtsfragen auf, deren Beantwortung mangels gesetzlicher Regelungen häufig genug der Arbeitsgerichtsbarkeit obliegt. Kaum denkbar ist allerdings, dass ein Tippgeber hier rund 100 Mio. € als Belohnung für einen Hinweis auf Anstiftung zur Steuerhinterziehung durch eine schweizerische Großbank erhält, wie kürzlich in den USA von der US-Steuerbehörde IRS (HHo/11.2012).