Aktuelles Arbeitsrecht August 2012
Widerruf der Privatnutzung des Dienstwagen nach Freistellung während der Kündigungsfrist
Ein Zeitarbeitsunternehmen kündigte einer angestellten Disponentin, die arbeitsvertraglich Anspruch auf Privatnutzung des ihr zur Verfügung gestellten Dienstwagens hatte, stellte sie während der Kündigungsfrist frei und forderte den Dienstwagen schon vor deren Ablauf aufgrund einer ebenfalls im Arbeitsvertrag vereinbarten Widerrufsklausel zurück.
Das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012 – 5 AZR 651/10 – hält zwar eine entsprechende vertragliche Widerrufsklausel grundsätzlich für wirksam, meint aber auch, dass der Arbeitgeber bei Ausübung der Klausel „billiges Ermessen“ walten zu lassen hat. Das könne dazu führen, dass der Arbeitgeber einen Dienstwagen nur unter Einräumung einer Auslauffrist zurückfordern dürfe. (HHo/06.2012)
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