Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2023

Zuviel gekifft – Polizist entlassen

Ein Polizist in der Ausbildung für den gehobenen Polizeidienst wurde wegen erhöhter krankheitsbedingter Fehlzeiten und Sportbefreiungen polizeiärztlich untersucht. Aufgrund einer Urinprobe ließ sich auf einen Cannabis-Missbrauch schließen. Die Polizeiärztin erklärte ihn für dauerhaft polizeidienstunfähig und stellte seine Fähigkeit zur Abstinenz in Frage. Der angehende Polizist bestätigte gelegentlichen Cannabis-Gebrauch. Daraufhin wurde er wegen fehlender gesundheitlicher und Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung aus dem Polizeidienst entlassen. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Berlin befand, Entscheidung vom 18.11.2022 – VG 5 L 714/22 -. Cannabis-Konsum könne zu Konzentrationsstörungen, fehlender Selbsteinschätzung, Wahrnehmungsstörungen und gestörter motorischer Koordination führen. Daher könne der angehende Polizist weder ein Dienstfahrzeug führen noch Dienst an der Waffe verrichten. Außerhalb des öffentlichen Diensts könnte Cannabis-Konsum in der Freizeit eine Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn dieser negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug auf das Arbeitsverhältnis hätte. (HHo/03.2023)