Aktuelles Arbeitsrecht November 2018
Zuviel Geld für Betriebsrat – Geld zurück?
Vor dem Arbeitsgericht Essen stritten die Parteien darüber, ob ein freigestellter Betriebsratsvorsitzender eine überhöhte Vergütung erhalten habe. Der Betriebsratsvorsitzende ist während seiner Freistellung um drei Tarifgruppen hochgestuft worden. Die Arbeitgeberin hat die Zahlung der überhöhten Vergütung eingestellt und zu viel gezahltes Entgelt zurückgefordert, während der Betriebsratsvorsitzende die Differenz zwischen seiner bisherigen und der nunmehr gezahlten Vergütung einklagte. Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 04.10.2018 – 1 Ca 1124/18 – entschieden, dass die von dem Betriebsratsvorsitzenden geforderte höhere Vergütung weder aufgrund der vereinbarten Arbeitsleistung noch aufgrund einer betriebsüblichen Entwicklung geschuldet ist. Die Arbeitgeberin wiederum kann die bereits gezahlte höhere Vergütung nicht zurückfordern, weil auch sie gegen das Verbot der Begünstigung verstoßen hat. (HHo/11.2018)
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