Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2018
14.000 € für „AGG-Hopper“
Was ist ein „AGG-Hopper“? AGG ist die Abkürzung für das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, das den Schutz vor diversen Diskriminierungen, unter anderem wegen des Alters und des Geschlechts, bezweckt. Nun gibt es Zeitgenossen, die im Verdacht stehen, eine Art Geschäftsmodell auf Grundlage dieses Gesetzes entwickelt zu haben, in dem sie Situationen schaffen, die ihnen die Kapitalisierung von Rechtspositionen erlauben. In einem vom Landesarbeitsgericht Hessen am 18.06.2018 – 7 Sa 851/17 – entschiedenen Fall ging es um den Juristen Nils Kratzer, der sich auf eine Vielzahl juristischer Stellenanzeigen beworben hatte. Er hatte sich 2009 auf eine Trainee-Stelle beworben, war aber nicht erfolgreich. Im Nachgang machte er geltend, er sei wegen seines Alters und seines Geschlechts diskriminiert worden, während das betroffene Unternehmen meinte, eine ernsthafte Bewerbung habe gar nicht vorgelegen; vielmehr sei es Herrn Kratzer nur darum gegangen, mit seiner Bewerbung eine Situation zu schaffen, die ihm die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach dem AGG erlaube. Das Landesarbeitsgericht gab Herrn Kratzer Recht und verurteilte den potenziellen Arbeitgeber zu einer Entschädigung von 14.000 € und dazu, ihm sämtliche materiellen Schäden wegen der Nichteinstellung zu erstatten. Fazit: Augen auf bei der Stellenausschreibung! (HHo/12.2018)
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