Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht November 2023

20.000 € Betriebsrente im Monat?

Dem gekündigten Verwaltungsdirektor des RBB sollte nach der mit ihm in seinem Dienstvertrag vorgesehenen Regelung nach Vertragsablauf, aber schon vor Erreichen des Rentenalters, ein Ruhegeld von ca. € 20.900,00 monatlich gezahlt werden, ohne dass dieser dafür irgendeine Leistung hätte erbringen müssen. Anderweitige Einkünfte sollten mit diesem Ruhegeld nicht verrechnet werden dürfen. Das lehnte der RBB ab. Zu Recht, wie das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 01.09.2023 – 21 Ca 1751/23 – befand. Das Gericht erkannte ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Vereinbarung widerspreche den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, an die der RBB gebunden sei. Außerdem gefährde der Vorwurf der Verschwendung von Rundfunkgebühren den Ruf und die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Dienstvertrag sei nichtig, der Verwaltungsdirektor habe deshalb gar keinen Anspruch auf Ruhegeldzahlungen und Hinterbliebenenversorgung. (HHo/11.2023)