Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2022

Änderungskündigung während Elternzeit

Bei einer Änderungskündigung handelt es sich um eine „normale“ Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem gleichzeitigen Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich drei Reaktionsmöglichkeiten: Er kann das Änderungsangebot annehmen; dann wird das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Er kann das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen und die geänderten Bedingungen vom Arbeitsgericht auf ihre Berechtigung überprüfen lassen; je nach Ergebnis wird das Arbeitsverhältnis unverändert oder zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Schließlich kann der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnen; dann gilt die Kündigung als Beendigungskündigung, die der Arbeitnehmer wiederum vom Arbeitsgericht auf ihre Berechtigung überprüfen lassen kann. Verliert er den Prozess, endet das Arbeitsverhältnis; gewinnt er, wird das Arbeitsverhältnis ohne Änderung fortgesetzt. In einem vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 05.07.2022 – 16 Sa 1750/21 – entschiedenen Fall ging es um die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Elternzeit, die nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Der Arbeitgeber hatte gekündigt und der Arbeitnehmerin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Das Integrationsamt hatte der Kündigung vorab zugestimmt, weil der Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin weggefallen sei. Auch das Landesarbeitsgericht sah die Kündigung aus diesem Grund als berechtigt an. Da die Arbeitnehmerin das Änderungsangebot vorbehaltslos abgelehnt hatte, hat die Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet. (HHo/08.2022)