Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2023
Amazon – Fristlose Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden
Der Betriebsratsvorsitzende des bei einem Amazon-Logistikzentrums gebildeten Betriebsrats reiste zum mehrtägigen Deutschen Betriebsrätetag nach Bonn. Reise- und Hotelkosten trug Amazon. In seinem Arbeitszeitnachweis gab der Betriebsratsvorsitzende für einen der Tage an, von 13:00 bis 16:00 Uhr und von 19:00 bis 22:00 Uhr Betriebsratsarbeit geleistet zu haben. Amazon warf ihm vor, lediglich an einem Tag an dem Betriebsrätetag teilgenommen zu haben, ansonsten ausschließlich privaten Angelegenheiten nachgegangen zu sein und beabsichtigte deswegen, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Die dafür notwendige Zustimmung des Betriebsrats erhielt das Unternehmen nicht, weshalb es das Arbeitsgericht Lüneburg anrief, um die Zustimmung ersetzen zu lassen. Mit Erfolg: Das Arbeitsgericht ersetzte die Zustimmung mit Beschluss vom 05.04.2023 – 2 BV 6/22 -. Es liege ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor, schon aufgrund der eigenen Einlassung des Betriebsratsvorsitzenden, er habe an einem Tag den Betriebsrätetag eigenmächtig verlassen und bis zum Schluss nicht mehr daran teilgenommen. Bereits das sei ein schwerwiegender Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Darüber hinaus bestehe der dringende Verdacht, dass er in dem Arbeitszeitnachweis bewusst falsche Angaben gemacht habe. (HHo/06.2023)
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