Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2023

An- und Abreise mit der Bahn – Arbeitszeit?

Die Gewerbeaufsicht wies ein Speditionsunternehmen an, die zulässigen Höchstarbeitszeiten für Fahrer von Nutzfahrzeugen einzuhalten. Das Unternehmen befasst sich mit der Überführung solcher Fahrzeuge. Dazu reisen die Fahrer mit Taxi und Bahn zum Abholort des Fahrzeugs, übernehmen es und fahren es auf der eigenen Achse zum Zielort. Von dort fahren sie mit Taxi und Bahn zurück zu ihrem Wohnort. Das Gewerbeaufsichtsamt ist der Auffassung, dass die Bahnreisezeiten Arbeitszeit seien. Das Speditionsunternehmen ist der Auffassung, die Fahrer seien bei der Bahnfahrt in der Gestaltung ihrer Zeit völlig frei und erbrächten lediglich ein „Freizeitopfer“. Das angerufene Verwaltungsgericht Lüneburg schloss sich mit Urteil vom 02.05.2023 – 3 A 146/22 – der Auffassung der Gewerbeaufsicht an und berief sich dabei auf europarechtliche Vorgaben. Danach komme es nicht auf die Beanspruchung der Fahrer an, sondern allein darauf, dass der Fahrer dem Arbeitgeber zur Verfügung stehe und in dessen Interesse Tätigkeiten ausübe oder Aufgaben wahrnehme. (HHo/08.2023)