Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2016
Anfechtung Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung
Ein Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann u. a. angefochten werden, wenn der Arbeitnehmer zu dessen Abschluss durch widerrechtliche Drohung, z. B. mit einer unberechtigten fristlosen Kündigung, oder durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist. In einem vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 11.03.2016 – 9 Sa 2236/16 – entschiedenen Fall ging es um die Berechtigung einer Anfechtungserklärung eines Arbeitnehmers, dem im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrags ein neues Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber angeboten wurde. Nachdem er eine Zeit lang dort gearbeitet hatte, fühlte er sich über die dortigen Arbeitsbedingungen getäuscht. Er habe keine adäquaten Aufgaben erhalten und sei der neuen Tätigkeit gesundheitlich nicht gewachsen. Der Besichtigungstermin zuvor sei auf einen Nachmittag gelegt worden, damit man sich kein zutreffendes Bild von der Arbeit habe machen können. Des Weiteren habe man ihm vorenthalten, dass eine Stempeluhr bedient und unter Druck gearbeitet werden müsse. Auch gebe es keine Sitzgelegenheit beim neuen Arbeitgeber und bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags zuvor sei kein Betriebsrat anwesend gewesen, um ihn zu überrumpeln. Auch habe er vor Vertragsunterzeichnung keine Gelegenheit gehabt, sich die Verträge durchzulesen. Das Landesarbeitsgericht folgte dem Arbeitnehmer nicht, weil er nicht dargelegt und bewiesen habe, dass falsche Angaben über die neue Tätigkeit gemacht und treuwidrig wesentliche Aspekte der Arbeitsbedingungen am neuen Arbeitsplatz verschwiegen worden seien.(HHo/07.2016)
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