Aktuelles Arbeitsrecht September 2015
Anspruch auf Arbeitszeugnis ohne Silbentrennung?
Eine Schulsekretärin erhielt bei Beendigung ein Arbeitszeugnis, in dem die Silben getrennt waren. Sie meinte, damit bringe die Arbeitgeberin eine Missbilligung ihrer Arbeitsleistung zum Ausdruck und distanziere sich vom Zeugnisinhalt, wo ihr bescheinigt worden sei, dass sie Texte jederzeit sicher, fehlerfrei und mit entsprechendem Schriftbild erledigt habe. Dem folgte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2014 – 3 Sa 21/14 – nicht. Das Zeugnis erschien dem Gericht unauffällig.(HHo/09.2015)
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