Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2023

Anspruch von Betriebsrentnern auf Corona-Sonderzahlung?

Ein ehemaliger Angestellter der Ärztekammer Nordrhein, nunmehr Rentner, beanspruchte von seinem ehemaligen Arbeitgeber eine tarifliche Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.056,25 €. Der ehemalige Arbeitgeber verweigerte die Zahlung, woraufhin der Rentner Klage erhob. Diese hatte beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2023 – 12 Sa 297/23 – keinen Erfolg. Die Beschränkung des persönlichen Geltungsbereichs auf Personen in einem aktiven Arbeitsverhältnis verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz. Versorgungsfähige Dienstbezüge seien in der entsprechenden Versorgungsordnung abschließend geregelt. Der Bezug einer Corona-Sonderzahlung sei dort nicht vorgesehen. (HHo/07.2023)