
Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2013
Anwaltskosten des Betriebsrats
Ein häufige Quelle für Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist die Verpflichtung des ersteren, Prozesskosten, insbesondere Anwaltskosten, des letzteren zu tragen. Zu den Geschäftsführungskosten des Betriebsrats gehören grundsätzlich auch die Anwaltskosten für eine Prozessvertretung. Allerdings bedarf die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat eines ordnungsgemäßen Beschlusses, und zwar grundsätzlich für jede Instanz, so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2013 – 7 TaBV 31/12 – (HHo/05.2013).
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