
Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2022
Apotheker bescheinigt sich Genesung von Corona – fristlose Kündigung
Ein angestellter Apotheker stellte nach einer Coronaviruserkrankung sich selbst ein sog. „Genesenenzertifikat“ aus. Daraufhin kündigte sein Arbeitgeber fristlos, weil er der Auffassung war, dass sich sein Angestellter das Zertifikat zu Unrecht ausgestellt habe. Das Arbeitsgericht Dortmund bestätigte mit Urteil vom 01.04.2022 – 10 Ca 3610/21 – den Arbeitgeber. Die Selbsterstellung des Genesenenzertifikats stelle einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen hätten nicht vorgelegen. Aufgrund der hervorgehobenen Position als Apotheker und der damit einhergehenden Verantwortung sowie der Schwere des Pflichtenverstoßes habe es keiner Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedurft. (HHo/10.2022)
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