Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2023

Arbeitgeber will Laptop des Betriebsrats festmontieren – Betriebsrat wehrt sich

Eine Arbeitgeberin war in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren dazu verpflichtet worden, dem Betriebsrat ein Laptop zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung wollte sie nur nachkommen, wenn das Gerät fest montiert werde. Mit der Verpflichtung zur Überlassung eines Laptops sei nicht der standortunabhängige Einsatz verbunden. Außerdem habe sie ein Interesse daran, das Laptop durch die Befestigung vor Verlust oder Beschädigung zu sichern. Dem folgte das vom Betriebsrat angerufene Arbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 10.01.2023 – 14 BV 208/20 – nicht. Ein Laptop sei definitionsgemäß eine spezielle Bauform eines PCs, die zu den Mobilgeräten zählt und damit standortunabhängig verwendbar sei. Anhaltspunkte dafür, dass die berechtigte Besorgnis bestehe, der Betriebsrat missachte seine Pflicht zum pfleglichen Umgang mit überlassenen Sachmitteln, bestünden nicht.  (HHo/09.2023)