Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2012

Arbeitnehmerhaftung: Muss der Arbeitnehmer die Kosten von ihm verursachter „Großschäden“ tragen?

„Costa Concordia“ hat das Problem ins allgemeine Bewusstsein gerückt: Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Ersatz für von diesem verschuldete Großschäden verlangen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haftet der Arbeitnehmer bei leichtester Fahrlässigkeit überhaupt nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilsmäßig und nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz voll. Eine summenmäßige Begrenzung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Tendenziell geht die Arbeitsrechtsprechung jedoch dahin, die Haftung bei mittlerer Fahrlässigkeit auf eine halbe bis eine Monatsvergütung zu beschränken und auch bei grober Fahrlässigkeit eine Existenzgefährdung des Arbeitnehmers durch Beschränkung der Ersatzpflicht auf bis zu drei Monatsvergütungen zu vermeiden. Dabei spielt die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens eine große Rolle. Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer allerdings voll, unabhängig von der Schadenshöhe (HHo/PB/02.2012).