Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2017

Arbeitslosengeld: Keine Sperrzeit nach Altersteilzeit

Mit seiner Entscheidung vom 12.09.2017 – B 11 AL 25/16 – stellt das Bundessozialgericht die zuvor umstrittene Frage klar, ob bei Beantragung von Arbeitslosengeld nach Ablauf der Passivphase der Altersteilzeit eine Sperrzeit zu verhängen sei: Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn ein Arbeitnehmer am Ender der Altersteilzeit entgegen seiner ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil er, aufgrund einer zwischenzeitlichen Gesetzesänderung, zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann. (HHo/10.2017)