Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2021

Arbeitszeugnis als Tabelle?

Der Arbeitgeber eines Elektrikers stellte diesem nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis aus, das Aufgabenbeschreibung und Bewertung in Tabellenform enthielt. Damit war der Elektriker nicht einverstanden. Die Aufgabenbeschreibung sei nicht verständlich, die tabellarische Darstellung der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung nach stichwortartigen, mit „Schulnoten“ versehenen Bewertungskriterien sei unüblich und könne deshalb einen negativen Eindruck hervorrufen. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Elektriker mit Urteil vom 27.04.2021 – 9 AZR 262/20 – recht. Die zur Erreichung des Zeugniszwecks erforderlichen individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen ließen sich regelmäßig nur durch ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis angemessen herausstellen, meinte das Gericht. (HHo/10.2021)