Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2023
Aufgaben auf anderes Konzernunternehmen verlagert – Kündigung
Ein im Vertrieb als Sales Director bei einer deutschen Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns beschäftigter Manager erhielt die Kündigung, weil das Unternehmen entschied, dass zukünftig alle Sales Directors unmittelbar an den Area Vice President berichten und die Aufgaben des Managers von Beschäftigten einer Schwestergesellschaft übernommen werden sollen. Der Manager klagte gegen diese Entscheidung, hatte aber keinen Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht urteilte am 28.02.2023 – 2 AZR 227/22 -, dass es zu den unternehmerischen Freiheiten gehöre, festzulegen, ob bestimmte Arbeiten im eigenen Betrieb ausgeführt oder an Drittunternehmen vergeben werden sollen, wobei es sich bei dem Drittunternehmen auch um ein konzernangehöriges handeln könne. (HHo/06.2023)
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