Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2023
Berufskraftfahrer verliert Führerschein – Arbeitslosengeld gesperrt
Einem Berufskraftfahrer wurde die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen, nachdem er die maßgebliche Punktezahl beim Verkehrszentralregister erreicht hatte. Dem lagen mehrere Verkehrsverstöße innerhalb von 2 ½ Jahren zugrunde. Daraufhin kündigte sein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, dass der Fahrer seine berufliche Tätigkeit ohne Führerschein nicht mehr ausüben könne. Der Fahrer beantragte Arbeitslosengeld, woraufhin die Arbeitsagentur eine Sperrzeit für 12 Wochen verhängte, weil absehbar gewesen sei, dass der Fahrer seinen Führerschein verlieren werde, wenn er sich weiter verkehrsordnungswidrig verhalte. Der Fahrer wehrte sich gegen den Sperrzeitbescheid u. a. mit der Begründung, er habe angenommen, ein älterer Punkt sei zwischenzeitlich verfallen, so dass der neu hinzugetretene Punkt nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis führen werde. Mit seiner Klage beim Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.04.2023 – L 8 AL 1022/22 – hatte er damit keinen Erfolg. Das Gericht wies seine Klage gegen die verhängte Sperrzeit ab. Zur Begründung verwies es darauf, dass die irrtümliche Annahme, ein älterer Punkt sei inzwischen verfallen, zeige, dass das Verhalten des Fahrers nicht von der Einsicht geprägt gewesen sei, sein Verhalten im Straßenverkehr zu ändern, sondern vielmehr sein Unverständnis für Sinn und Zweck des Punktesystems sowie seine grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Folgen weitere Verkehrsverstöße belege. (HHo/10.2023)
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