Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2023
Betriebliche Daten gelöscht – Kündigung
Ein bei einem führenden Beratungsunternehmen für mittelständische Unternehmen tätiger Berater hat sich entschieden, das Unternehmen zu verlassen und für ein anderes Beratungsunternehmen tätig zu werden. Zuvor löschte er betriebliche Dateien und übertrug Dateien, auch eigene private, auf zwei USB-Sticks und auf eine externe Festplatte. Das ihm überlassene Notebook und iPhone sowie seinen Büroschlüssel gab er vor Ausspruch seiner Eigenkündigung zurück. Eine technische Prüfung des zurückgegebenen Notebooks ergab, dass der Berater vor der Rückgabe des Notebooks sämtliche E-Mails aus dem Posteingangsfach und weiteren diversen Postfächern zunächst vorläufig und schließlich durch das Leeren des Papierkorbs permanent gelöscht hatte. Kurz darauf erfuhr das Beratungsunternehmen von seinem IT-Administrator, dass mit dem überlassenen Firmen-Notebook eine größere Datenmenge von ihrer SharePoint-Plattform gelöscht worden sei. Die gelöschten Daten sind inzwischen wiederhergestellt. Daraufhin kündigte das Beratungsunternehmen das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos. Das vom Berater angerufene Landesarbeitsgericht Hamburg erklärte die Kündigung mit Urteil vom 17.11.2022 – 3 Sa 17/22 – für unwirksam. Zwar könne die unberechtigte Löschung betrieblicher Dateien und / oder E-Mails grundsätzlich zu einer fristlosen Kündigung führen. Allerdings genüge es nicht, wenn der Arbeitgeber lediglich auf gelöschte Dateien und E-Mails verweist, wenn der Arbeitnehmer sich darauf beruft, es habe sich lediglich um überholte Entwurfsfassungen gehandelt und / oder die Dateien seien in Projektordnern weiterhin vorhanden und bei den gelöschten E-Mails habe es sich um solche private Natur gehandelt. Im Übrigen sei das bloße Kopieren von Daten, ohne dass diese dem Zugriff des Arbeitgebers entzogen oder rechtswidrig verwendet wurden, kein Grund für eine fristlose Kündigung. (HHo/06.2023)
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