Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2017
Betriebsrat manipuliert Daten – fristlose Kündigung
Ein als IT-Techniker angestelltes Betriebsratsmitglied soll Daten unter Ausnutzung seiner Administratorenrechte verändert und dadurch seinen Arbeitgeber getäuscht haben. Das webbasierte Dokumentationssystem für Arbeitsschutzunterweisungen habe er so verändert, dass ein ordnungsgemäßes Durchlaufen von Schulungen als solches angezeigt wurde, tatsächlich aber nicht erfolgt sein musste. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung der vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung. Das von letzterem angerufene Arbeitsgericht Bonn ersetzte mit Beschluss vom 14.03.2017 – 6 BV 100/16 – die Zustimmung des Betriebsrats, da es in dem Vorgehen des IT-Technikers eine gravierende Pflichtverletzung erkannte. (HHo/05.2017)
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