Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2024
Betriebsratsvorsitzender trifft sich mit Politikern – fristlose Kündigung
Ein bei einem Waren- und Logistikzentrum angestellter Arbeitnehmer war freigestelltes Betriebsratsmitglied. Er meldete sich mit Einverständnis seines Arbeitgebers zu einem Seminar vom 06.02.2023 bis 10.02.2023 in Köln an. Sämtliche Kosten, einschließlich Mietwagenkosten, trug der Arbeitgeber. Am 06.02.2023 nahm er jedoch nicht an dem Seminar teil, sondern an einem gewerkschaftlich organisierten Treffen mit Arbeitsminister Heil in Berlin. Am nächsten Tag fuhr er nach Hannover zu einem Treffen mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten. Beide Fahrten führte er mit dem auf Kosten des Arbeitgebers gemieteten Wagen durch und rechnete auch die Tankkosten über diesen ab. Nachdem der Sachverhalt beim Arbeitgeber bekannt wurde, kündigte dieser fristlos. Die von dem Arbeitnehmer dagegen erhobene Klage wies das Arbeitsgericht Verden ab, Urteil vom 19.09.2023 – 2 Ca 101/23 –. Entgegen seiner Angaben gegenüber dem Arbeitgeber habe er nur zeitweilig an dem Seminar in Köln teilgenommen und Fahrtkosten zu Unrecht über den Arbeitgeber abgerechnet. Die Treffen mit den Politikern sei nicht durch Ausübung seines Betriebsratsmandats gedeckt gewesen. (HHo/01.2024)
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