Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2012
Betriebsrentenanpassung: wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers entscheidet
Ist ein konzernangehöriges Unternehmen Schuldner einer Betriebsrente, so kommt es für deren Anpassung grundsätzlich auf die wirtschaftliche Lage dieses Unternehmens an.
Nur ausnahmsweise kann auf ein wirtschaftlich besser gestelltes anderes Konzernunternehmen zurückgegriffen werden, so das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.2010 – 3 AZR 427/08 – (HHo/01.2012).
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