Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2023

Bewerbung bei Ex-Arbeitgeber erfolglos – altersdiskriminierend?

Ein 1965 geborener Projektleiter, der bei einem Arbeitgeber aufgrund betriebsbedingter Kündigung ausgeschieden und dem ein gutes Arbeitszeugnis ausgestellt worden war, bewarb sich erneut bei diesem Arbeitgeber, nachdem dieser mit einer Stellenanzeige zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen „Projektleiter (m/w/d)“ suchte. Er erhielt keine Einladung zum Vorstellungsgespräch und eine formelhafte Absage, in der u. a. ausgeführt war „Unsere Entscheidung beruht auf dem spezifischen Anforderungsprofil für diese Aufgabenstellung“. Der Bewerber klagte auf Entschädigung, weil er wegen seines Alter benachteiligt worden sei. Weitere Indizien, die auf eine diskriminierende Benachteiligung wegen seines Alters hindeutenden, hat er jedoch nicht vorgebracht. Das zur Entscheidung berufene Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2022 – 6 Sa 267/21 – wies die Klage daher ab. Die Stelle sei weder in diskriminierender Weise ausgeschrieben worden, noch habe der Projektleiter irgendwelche Indizien vorgebracht, die im Zusammenhang mit seiner Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch auf Altersdiskriminierung hindeuteten. Zudem deckten sich die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis des Projektleiters nicht vollständig mit dem Anforderungsprofil der Stellenanzeige. (HHo/04.2023)