Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2024

Bindung an Zwischenzeugnis bei Abfassung des (End)Zeugnisses

Ein Arbeitgeber stellte einem zwischenzeitlich ausgeschiedenen Arbeitnehmer ein Zeugnis mit nur unterdurchschnittlicher Bewertung aus. 2,5 Jahre zuvor hatte er diesem allerdings noch sehr gute Leistungen in einem Zwischenzeugnis bescheinigt. Daraufhin beanspruchte der Arbeitnehmer Zeugnisberichtigung. Das Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.09.2023 – 4 Sa 12/23 – gab dem Arbeitnehmer recht. Unter dem Aspekt der Selbstbindung sei der Arbeitgeber gehalten, von getroffenen Bewertungen, insbesondere in einem Zwischenzeugnis, nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abzuweichen, solange dies nicht durch eine geänderte Tatsachengrundlage gerechtfertigt sei. Eine solche Änderung habe der Arbeitgeber nicht zur Überzeugung des Gerichts dargelegt. (HHo/01.2024)