Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2021
Clan – Keine Einstellung bei Polizei
Der Berliner Polizeipräsident lehnte die Bewerbung eines Mannes für den Polizeiberuf ab, weil im Rahmen der Leumundsprüfung eine große räumliche, freundschaftliche und verwandtschaftliche Nähe des Mannes zu kriminalitätsbelasteten Milieus festgestellt worden sei. Dagegen wehrte sich der Mann mit Eilanträgen zum Verwaltungsgericht Berlin. Mit seiner Entscheidung vom 24.03.2021 – VG 5 L 78/21 – bestätigte es vorläufig die Ablehnung. Auch wenn der Bewerber strafrechtlich nicht vorbelastet sei, gebe es ein erhebliches Risiko eines Interessenskonflikts, der mit dem Polizeiberuf nicht vereinbar sei. Der Verdacht der Nähe zu kriminalitätsbelasteten Milieus begründe Zweifel an der charakterlichen Eignung des Bewerbers. (HHo/06.2021)
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