Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2021

Corona – Kündigung wegen Anhuster

Im Urteil vom 27.04.2021 – 3 Sa 646/20 – hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ausgeführt, dass ein Arbeitnehmer, der einen Kollegen aus nächster Nähe anhuste und äußere, er hoffe, dass der Kollege Corona bekomme, grundsätzlich fristlos gekündigt werden könne. Dem vorausgegangen war ein vom Arbeitgeber behaupteter Vorfall, den er zum Anlass für eine solche Kündigung genommen hatte. Ein Zerspanungsmechaniker, Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, soll trotz strikter betrieblicher Regelungen sich nicht an diese gehalten haben. Er habe signalisiert, dass er die Maßnahmen nicht ernstnehme und diese nicht einhalten werde. Schließlich habe er einen Kollegen vorsätzlich im Abstand von einer Armlänge angehustet mit der Bemerkung, er hoffe, dass dieser Corona bekomme. Da der Arbeitgeber den Beweis für seine Darstellung nicht führen konnte, wurde der Kündigungsschutzklage dennoch stattgegeben. (HHo/05.2021)