Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2021

Corona – Kündigung wegen Quarantäne

Ein Arbeitnehmer eines Kleinbetriebs befand sich auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts als Kontaktperson seines positiv auf Covid-19 getesteten Bruders seiner Freundin in Quarantäne. Der Arbeitgeber vermutete, der Arbeitnehmer wolle sich nur vor der Arbeit drücken und verlangte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamts. Als diese nach mehreren Tagen nicht vorlag, kündigte der Arbeitgeber, wogegen der Arbeitnehmer klagte. Obwohl das Kündigungsschutz nicht anwendbar war, gab das Arbeitsgericht Köln mit Urteil vom 15.04.2021 – 8 Ca 7334/20 – der Klage statt. Die Kündigung sei treu- und sittenwidrig, weil der Arbeitnehmer sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten habe. Erschwerend komme hinzu, dass der Arbeitgeber trotz der Anordnung den Arbeitnehmer aufgefordert habe, im Betrieb zu erscheinen. (HHo/06.2021)