Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2021

Corona-Test verweigert – ausgesperrt

Ein Arbeitgeber verwehrte einem Arbeitnehmer den Zutritt zum Arbeitsplatz, weil dieser sich zuvor weigerte, an einem Corona-Test (PCR-Test) teilzunehmen. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung, weil der Test gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße und weder durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers noch durch eine Betriebsvereinbarung gedeckt sei. Im Übrigen sei der Test unverhältnismäßig, weil er einen invasiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bilde. Das Arbeitsgericht Offenbach wies den Antrag mit Beschluss vom 04.02.2021 – 4 Ga 1/21 – zurück, weil es eine Eilbedürftigkeit mangels eines eiligen, besonderen Beschäftigungsbedürfnisse nicht erkennen konnte. (HHo/04.2021)