Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht November 2022

Doch kein Dank, Bedauern und gute Wünsche im Zeugnis

Ein Landesarbeitsgericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass ein Arbeitnehmer, dem im Arbeitszeugnis einwandfreies Verhalten und überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt wurden, auch Anspruch auf den Ausspruch von Dank und guten Wünschen für die Zukunft habe. Dem folgte das Bundesarbeitsgericht nicht. Mit Urteil vom 21.01.2022 – 9 AZR 146/21 – bestätigte es seine bisherige Rechtsprechung. Die Meinungs- und Unternehmerfreiheit wiege hier schwerer als die Berufsausübungsfreiheit des Arbeitnehmers. Arbeitgeber dürften nicht gezwungen werden, Dank und gute Wünsche zu äußern, wenn sie hierzu lieber schweigen wollten. (HHo/11.2022)