Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2023
Ehegattenarbeitsverhältnis – Wann verjähren Vergütungsansprüche?
Die (Noch-) Ehefrau ist Inhaberin eines Unternehmens, das aufgrund Generalvollmacht ihr Ehemann als angestellter Arbeitnehmer führte. Dafür erhielt er ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 7.500, — €. Zwischen Sommer 2016 und Anfang 2018 geriet das Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise. Der Ehemann verzichtete daher zeitweise auf die Auszahlung seines Entgelts bzw. auf Teile davon. Insgesamt stundete er dem Unternehmen 52.000, — €. Inzwischen haben sich die Ehepartner getrennt. Der Ehemann verlangt nunmehr Zahlung der 52.000, — €. Die Ehefrau berief sich auf Verjährung. Das Landesarbeitsgericht Hamm gab dem Ehemann mit Urteil vom 25.1.2023 -9 Sa 738 / 22 recht. Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten sei gehemmt, solange die Ehe bestehe. Das gelte auch für Ansprüche des Ehegatten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis. (HHo/07.2023)
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