Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2023
Entgeltkürzung beim Betriebsratsvorsitzenden – mitbestimmungspflichtig?
In einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.05.2023 -12 TaBV 1 / 23 – ging es um die Frage, ob die Kürzung der Vergütung eines Betriebsratsvorsitzenden mitbestimmungspflichtig ist. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Anfang des Jahres, nach der die Gewährung überhöhter Vergütungen an Betriebsratsmitglieder gegen das Begünstigungsverbot verstoßen und den Untreuestrafbarkeitstatbestand erfüllen könnten. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitgeber dem Betriebsratsvorsitzenden die Vergütung gekürzt und den Dienstwagen entzogen. Der Betriebsrat war der Auffassung, dass es sich dabei um eine mitbestimmungspflichtige Umgruppierung handelte. Das Landesarbeitsgericht verneinte ein Mitbestimmungsrecht. Der Betriebsrat sei zu Recht nicht beteiligt worden. Die Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender sei keine Tätigkeit im Sinne einer kollektiven Vergütungsordnung und könne deshalb auch nicht als Ein- bzw. Umgruppierung bewertet werden. (HHo/07.2023)
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