Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2023
„Flinke Frauenhände“ gesucht – Entschädigung wegen Diskriminierung
Ein gelernter Einzelhandelskaufmann bewarb sich auf eine Stelle als Bestücker bei einem Unternehmen, das Modelle von PKW, LKW und öffentlichen Verkehrsmitteln im Maßstab 1:87 mit 100 bis 150 Einzelteilen produziert und vertreibt. Die Stelle war bei der Bundesagentur für Arbeit mit folgendem Wortlaut ausgeschrieben: „Für unsere filigranen Automodelle im Maßstab 1/87 suchen wir Mitarbeiter (m/w/d) … Die Teile müssen in die Maschine eingelegt und entnommen werden. Anforderungen: Fingerfertigkeit/Geschick … Fachkenntnisse sind nicht zwingend notwendig. Wir freuen uns auf ihre Bewerbung“. Noch am Tag des Eingangs des Bewerbungsschreibens erhielt der Einzelhandelskaufmann eine Absage, die lautete „Sehr geehrter Herr … vielen Dank für Ihre Bewerbungsunterlagen. Unsere kleinen, filigranen Teile sind eher etwas für flinke Frauenhände …“. Daraufhin nahm der Bewerber das Unternehmen auf eine Entschädigung in Höhe von € 3.300,– in Anspruch. Beim Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 13.12.2022 – 7 Sa 75422 -, war er weitgehend erfolgreich. Es verurteilte das Unternehmen zu einer Entschädigung von € 2.500,–. Das Gericht war der Auffassung, dass die Absage mit der geschilderten Begründung eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts darstelle. U. a. argumentierte es, dass dem Bewerber keine Gelegenheit gegeben wurde, eben weil er ein Mann sei, mittels Probearbeit nachzuweisen, dass er zu der kleinteiligen Arbeit in der Lage sei. (HHo/10.2023)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht