Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2022

Flötistin verweigert Corona-Test – Spielverbot und Entgeltverlust

Eine Orchestermusikerin ist als Flötistin in einem größeren Opernorchester beschäftigt. Sie verweigerte regelmäßige Corona-Tests, die der Arbeitgeber aufgrund eines Hygienekonzepts und eines einschlägigen Tarifvertrags vorgesehen hat. Das zugehörige Testkonzept sieht vor, dass alle Mitarbeiter/innen einen negativen Testbefund nach PCR-Test vorlegen als Voraussetzung für die Teilnahme an Proben und Aufführungen. Die Flötistin lehnte ab unter Hinweis darauf, der Test stelle einen erheblichen Eingriff in ihre körperliche Unversehrtheit dar und berge die Gefahr von Verletzungen im Nasen- oder Rachenbereich. Der Arbeitgeber weigert sich sie ohne Test zu beschäftigen und lehnte auch ihre Bezahlung ab. Das angerufene Landesarbeitsgericht München gab dem Arbeitgeber mit Urteil vom 26.10.2021 – 9 Sa 332/21 – Recht. Die Testpflicht sei verhältnismäßig und der Schutz der Orchesterkollegen vor Ansteckung sei gerade bei der Tätigkeit als Flötistin anders nicht möglich. (HHo/02.2022)