Aktuelles Arbeitsrecht September 2015
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Renteneintritt
Seit Vollendung seines 65. Lebensjahres bezieht ein Logistikleiter einer Altersrente. Sein Arbeitsvertrag enthielt insoweit keine Beendigungsklausel. Das Arbeitsverhältnis wurde mehrfach befristet fortgeführt, zuletzt bis zum 31.12.2011. Nachdem der Arbeitgeber eine Beschäftigung darüber hinaus ablehnte, klagte der Logistikleiter auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Nachdem sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht die Klage zurückgewiesen hatten, hob das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidungen mit Urteil vom 11.02.2015 – 7 AZR 17/13 – auf. Zwar könne bei oder nach Erreichen des Renteneintrittsalters eine Vereinbarung über die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses getroffen werden, wenn diese sachlich gerechtfertigt sei. Dies setze zum einen voraus, dass der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beanspruchen könne, zum andere, dass die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einer konkreten, im Zeitpunkt der Vereinbarung der Befristung bestehenden Personalplanung des Arbeitgebers diene. Letzteres hat nunmehr die Vorinstanz zu prüfen. (HHo/09.2015)unauffällig.(HHo/09.2015)
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